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Channel: Kommentare zu: Kritik an einem Phantom: Das IHS und die Vermögenssteuer
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Von: Heinrich Elsigan

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Antwort an @provermögenssteuer

Außer Einzel- und Kleinunternehmer sind die meisten AGs juristische Personen. Vermögen, das als Rücklagen oder Erneuerungskapital im Unternehmen drinnen ist, kann nicht durch Vermögenssteuern entnommen werden (und das ist auch gut so, weil der sorgsame Kaufmann sich strafbar macht, wenn er Teile explizit gebildeter Rücklagen entnimmt. Weiters will ich keine Buffer von Unternehmen abbauen, die für antizyklische Investitionen im Konjunkturtief in Kombination mit Kurzarbeit statt Kündigung vorgesehen sind.)

Aber vielleicht habe ich Dich/Sie missverstanden und du/sie meinten das:
Ich habe einen großen Anteil an Aktien eines Unternehmens. Das ist per Definition privates Vermögen, es sei denn ich gründe eine Stiftung oder juristische Person, die diesen Anteil managed.
Im Falle von Vermögenssteuer müsste ich als privater Großaktionär einen relevanten Teil der Aktien verkaufen. Werden viele Aktien plötzlich am Markt geworfen, führt das selbst bei ruhigen Märkten zu einem Kurseinbruch der Aktie. In hektischen Zeiten kann das zu einem massiven Kursverlust im ganzen Aktienindex an der Börse, wo die Aktien gehandelt werden, führen.
Selbst bei kleineren Aktionären gibt es noch eine andere ungute Nebenwirkung:
Der Aktionär muss die Aktien verkaufen, wenn die Vermögenssteuer anfällt. Der Zeitpunkt des Verkaufs kann für ihn, das Unternehmen und den Staat wenig geeignet sein.

Als mögliche Lösung für diese Probleme könnte ich mir nur vorstellen, dass die Aktien nicht verkauft werden müssen, sondern einer staatlichen Holding im % Verhältnis der Vermögenssteuer überschrieben werden. Das hätte dann nicht die unschönen Konsequenzen von Kurseinbrüchen oder Verkauf am ALL TIME LOW zur Folge!


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